Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – JR-TENNISCAMPS.CH
1. Vertragsabschluss
1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der JR-TENNISCAMPS.CH kommt mit
der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen
Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und die JR-TENNISCAMPS.CH
wirksam.
1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle
akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle
sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20% für alle Reisearten. Erhält
die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann JR-TENNISCAMPS.CH
die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss
Ziffer 3.2. ff. geltend machen.
2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor
Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht,
kann JR-TENNISCAMPS.CH die Reiseleistungen verweigern und die
Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer
Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte
Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im
Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und
Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes
/ Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.
2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug
tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des
Verzugs ist JR-TENNISCAMPS.CH berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF
15.- oder 10.- € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
Der Schuldner hat Verzugszinsen von 5% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages
zu bezahlen.
3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Aufschaffung
durch den Kunden
3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung
der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich
oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen
Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro
Person CHF 60,- oder 48.- € pro Auftrag, maximal CHF 120,- oder 96.-
€ als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden
nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung
gedeckt.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche
Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich
zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten
erhoben:
a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote
und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt
besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:
a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
des Reisepreises.
Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene
Versicherungen.
3.4. Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis* für Nur-Hotel-Buchungen:
- a) bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Hotelpreises
- b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Hotelpreises
- c) ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 35% des Hotelpreises
- d) ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 50% des Hotelpreises
- e) am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 85% des Hotelpreises,
mindestens jedoch 50,-€ pro Person.
*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) beinhalten nicht die Kosten für eventuell
abgeschlossene Reiseversicherungen.
3.5. Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:
- a) Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht
erstattungsfähig.
3.6. Es bleibt Ihnen unbenommen JR-TENNISCAMPS.CH nachzuweisen, dass im Zusammenhang
mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind als die von JR-TENNISCAMPS.CH geforderte
Pauschale.
3.7. Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches
Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden
Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels)
verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem
Grund gelten folgende abweichende Annulierungskosten:
a.) bei Flugpauschalreisen und Nur-Flug Reservationen vom Tag der Buchung
bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b.) ab dem 14 Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag
90% des Reisepreises
Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin,
Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich.
Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei JR-TENNISCAMPS.CH
anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet JR-TENNISCAMPS.CH dem
Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.
4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen,
Änderungen im Transportbereich.
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
JR-TENNISCAMPS.CH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben,
Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste
vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre
Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden
muss. Preiserhöhungen können sich aus
- a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der
Treibstoffzuschläge)
- b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren
usw.)
- c) Wechselkursänderungen oder
- d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen
sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben
werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. JR-TENNISCAMPS.CH
wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen.
Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die
unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen,
Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
JR-TENNISCAMPS.CH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das
Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft,
Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern,
wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
JR-TENNISCAMPS.CH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
JR-TENNISCAMPS.CH orientiert Sie so rasch als möglich über solche
Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen
oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen
werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten
Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes
oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben
Sie folgende Rechte:
- a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
- b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag
schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis
unverzüglich rückerstattet, oder
- c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich
mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise
teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist
die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte
die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen,
so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung
einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten,
wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
4.5. Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches
Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der
Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.
5. Rücktritt und Kündigung durch JR-TENNISCAMPS.CH
In folgenden Fällen kann JR-TENNISCAMPS.CH vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
5.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch JR-TENNISCAMPS.CH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. In diesem Falle behält JR-TENNISCAMPS.CH den Anspruch auf den Reisepreis,
jedoch der des Wertes der ersparten Aufwendungen und derjenigen
Vorteile, der aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern
gutgeschriebenen Beträge.
5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn JR-TENNISCAMPS.CH in der Beschreibung der Reise
(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für JR-TENNISCAMPS.CH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die JR-TENNISCAMPS.CH im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht
durch JR-TENNISCAMPS.CH besteht jedoch nur, wenn JR-TENNISCAMPS.CH die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände
nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein
Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot
seitens JR-TENNISCAMPS.CH keinen Gebrauch macht.
6. Änderungen im Programm
JR-TENNISCAMPS.CH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm
oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.)
zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dieses erfordern. JR-TENNISCAMPS.CH
bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu
erbringen.
- Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann
Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig
nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie
JR-TENNISCAMPS.CH nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. bei
eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe
stehenden Person) wird Ihnen die JR-TENNISCAMPS.CH Reiseleitung, die
örtliche JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als
möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten
Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss
einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen
ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
8. Beanstandungen
8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie
einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der JR-TENNISCAMPS.CH Reiseleitung, der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH Vertretung oder dem
Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden
und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
8.2. Die Reiseleitung, die örtliche JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder der
Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe
zu leisten. Wird während der Reise und innert angemessener Frist
keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend,
so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht
erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH
Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung
der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet,
den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten.
Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
und dergleichen anzuerkennen. Das schriftliche Festhalten des Sachverhalts
und Ihrer Beanstandungen stellt unter keinen Umständen eine Anerkennung
der darin geschilderten Vorkommnisse durch die JR-TENNISCAMPS.CH dar.
8.3. Sofern während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe
geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt,
sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie,
Transportmittel usw.) und gegen Beleg von JR-TENNISCAMPS.CH
ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche
Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes
siehe Ziffer 9).
8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird,
haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft
zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den
Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige
in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für
den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in
aufgegebenem Gepäck übernimmt JR-TENNISCAMPS.CH keine Haftung. Es gelten hierfür
die massgeblichen internationalen Regelwerke der jeweiligen Fluggesellschaften.
8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber JR-TENNISCAMPS.CH geltend machen:
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber
JR-TENNISCAMPS.CH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung
innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an JR-TENNISCAMPS.CH
unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung,
der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder des Leistungsträgers und
allfällige Beweismittel beizulegen.
9. Haftung
9.1. JR-TENNISCAMPS.CH kann in keiner Weise verantwortlich gemacht
werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen,
Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen,
Flugplanänderungen, Rundreiseprogrammänderungen und dergleichen.
10. Rückbestätigung von Flugscheinen
10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des
Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte
den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des
Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
JR-TENNISCAMPS.CH informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung
dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens
JR-TENNISCAMPS.CH bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der
Schweiz, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
12. Ombudsmann
12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen.
12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach CH 8038 Zürich
Telefon: +41 (0)44 485 45 35
Email: info@ombudsman-touristik.ch
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und JR-TENNISCAMPS.CH
ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.2. Klagen gegen JR-TENNISCAMPS.CH können nur an seinem Sitz in der
Stadt Zürich angebracht werden, sofern keine anderen gesetzlichen
Bestimmungen vorrangig sind. AGB entsprechen dem Stand bei Drucklegung
- 8. 2019
Jarda Rossa
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